• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

24.01.2024

Meldung, Steuerrecht

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weisen aktuell nochmals darauf hin, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen am 31.01.2024 endet.

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Nur noch bis zum 31.01.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

Weitergehende Fristverlängerungen ausgeschlossen

Weitergehende Fristverlängerungen seien laut BMWK ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Alle Informationen zur Schlussabrechnung sind auch unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.


DStV vom 19.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank