• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

24.01.2024

Meldung, Steuerrecht

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weisen aktuell nochmals darauf hin, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen am 31.01.2024 endet.

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Nur noch bis zum 31.01.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

Weitergehende Fristverlängerungen ausgeschlossen

Weitergehende Fristverlängerungen seien laut BMWK ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Alle Informationen zur Schlussabrechnung sind auch unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.


DStV vom 19.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©tadamichi/fotolia.com


16.07.2026

Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Die Wirtschaftsprüfungsbranche wächst nach wie vor, verändert jedoch ihre Strukturen und setzt zunehmend auf KI als neuen Standard.

weiterlesen
Wirtschaftsprüfer wachsen trotz Rezession weiter

Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht