02.03.2020

Rechtsboard

Corona und die große Hauptversammlung

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

Indessen sind Absage bzw. Verschiebung sehr gravierende Maßnahmen. Ohne HV-Beschluss gibt es erst einmal keine Dividende, auch könnten dringliche Wahl-, Satzungs- und Strukturentscheidungen zu treffen sein. Schließlich ist die Logistik zu bedenken, denn große HV-Locations sind oft weit im Voraus gebucht und stehen im Sommer/Herbst evtl. nicht zur Verfügung. Was also tun in der Abwägung zwischen befürchteter Gesundheitsgefahr und gesetzlicher HV-Notwendigkeit? Im Grunde  einfach: Die Aktiengesellschaft bietet eine

Online-Teilnahme an oder wenigstens eine Online-Stimmabgabe

(„Briefwahl“). Die meisten Satzungen börsennotierter Gesellschaften ermöglichen diese Gestaltungen (§ 118 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AktG). Zögernd, doch zunehmend, machen die DAX-Gesellschaften davon Gebrauch. Indessen: Selbst wenn die statutarischen und technischen Voraussetzungen vorhanden sind, kann die Präsenzteilnahme nicht ausgeschlossen werden. Jeder Aktionär hat das Recht, die Saalveranstaltung persönlich oder mittels Vertretung zu besuchen. Die physische Individualpräsenz lässt sich nicht verhindern. Damit sieht es so aus, als wäre nichts gewonnen. Es liegt jedoch an den Gesellschaften, entsprechende Aufrufe zu starten („bleibt weg“) und massive Werbung für die ungefährliche Fernteilhabe zu machen. Dann könnte immerhin der Saal weniger voll werden, was den Verantwortlichen schließlich die Entscheidung erleichtert, die HV doch durchzuführen. Auf die wichtige Stimmen- bzw. Kapitalpräsenz hat das Fehlen der Masse von Kleinaktionären in der Regel kaum Einfluss. S. auch hier: Handelsblatt-Interview mit Dirk Zetzsche


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)