02.03.2020

Rechtsboard

Corona und die große Hauptversammlung

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

Indessen sind Absage bzw. Verschiebung sehr gravierende Maßnahmen. Ohne HV-Beschluss gibt es erst einmal keine Dividende, auch könnten dringliche Wahl-, Satzungs- und Strukturentscheidungen zu treffen sein. Schließlich ist die Logistik zu bedenken, denn große HV-Locations sind oft weit im Voraus gebucht und stehen im Sommer/Herbst evtl. nicht zur Verfügung. Was also tun in der Abwägung zwischen befürchteter Gesundheitsgefahr und gesetzlicher HV-Notwendigkeit? Im Grunde  einfach: Die Aktiengesellschaft bietet eine

Online-Teilnahme an oder wenigstens eine Online-Stimmabgabe

(„Briefwahl“). Die meisten Satzungen börsennotierter Gesellschaften ermöglichen diese Gestaltungen (§ 118 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AktG). Zögernd, doch zunehmend, machen die DAX-Gesellschaften davon Gebrauch. Indessen: Selbst wenn die statutarischen und technischen Voraussetzungen vorhanden sind, kann die Präsenzteilnahme nicht ausgeschlossen werden. Jeder Aktionär hat das Recht, die Saalveranstaltung persönlich oder mittels Vertretung zu besuchen. Die physische Individualpräsenz lässt sich nicht verhindern. Damit sieht es so aus, als wäre nichts gewonnen. Es liegt jedoch an den Gesellschaften, entsprechende Aufrufe zu starten („bleibt weg“) und massive Werbung für die ungefährliche Fernteilhabe zu machen. Dann könnte immerhin der Saal weniger voll werden, was den Verantwortlichen schließlich die Entscheidung erleichtert, die HV doch durchzuführen. Auf die wichtige Stimmen- bzw. Kapitalpräsenz hat das Fehlen der Masse von Kleinaktionären in der Regel kaum Einfluss. S. auch hier: Handelsblatt-Interview mit Dirk Zetzsche


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Laurenz Wagner


23.06.2026

BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.

weiterlesen
BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht