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27.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Corona und die Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen

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©blende11.photo/fotolia.com

Ein Fachlicher Hinweis des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen.

Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen nach der Krise in vielen Fällen nicht mehr auf die gleiche Nachfrage nach Produkten und Dienstleitungen treffen werden und nicht mehr die gleichen Beschaffungsketten haben werden wie vor der Krise. Weltweit gab es u.a. einen drastischen Einbruch der Börsenkurse.

Extreme Schwankungen an der Börse

Börsenkurse sind Preise für einzelne Wertpapiere und als solche das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Gerade in Krisensituationen kommt es zu extremen Schwankungen. Sich abzeichnende Tendenzen eines Kursverfalls lassen viele Anleger zur Vermeidung von Kursverlusten aus den Papieren aussteigen, was wiederum diese Tendenz verschärft und für weitere Anleger das Signal zum Verkauf ist. Hinzu treten kurzfristige Liquiditätsbedürfnisse von Investoren, die Verkaufsdruck auslösen können. Darüber hinaus verstärken algorithmus-basierte Handelsstrategien häufig bestehende Trends.

Wertermittlungsmethoden für Unternehmensbewertungen

Von den Kursen börsennotierter Gesellschaften sind die nach fundamentalanalytischen Wertermittlungsmethoden ermittelten Werte von Unternehmen und Unternehmensanteilen zu unterscheiden. Hierbei wird auf den finanziellen Nutzen und somit auf die langfristige Fähigkeit des Unternehmens abgestellt, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften. Ein solcher Wert wird grundsätzlich als Zukunftserfolgswert ermittelt.

Zum Zukunftserfolgswertverfahren

In der Unternehmensbewertungspraxis haben sich das Ertragswertverfahren und die Discounted-Cash-Flow (DCF)-Verfahren herausgebildet. Grundlage ökonomischer Entscheidungen – z.B. bei Kapitalmaßnahmen, M&A-Transaktionen, Impairment-Tests oder gutachterlichen Bewertungen – bilden regelmäßig nach Zukunftserfolgswertverfahren abgeleitete Werte. In einem Fachlichen Hinweis stellt der FAUB klar, dass hierbei Unsicherheit an zwei Stellen zu berücksichtigen ist: Zum einen in den Erwartungen künftiger finanzieller Überschüsse und zum anderen hierzu äquivalent in der Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der Unsicherheit fordern.

Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmensbewertungen

Die Corona-Krise hat ihre Ursache in einer Viruserkrankung. Diese ist in ihrer spezifischen Ausprägung zwar neu. Sie sollte aber in ihrer weiteren Entwicklung – theoretisch – dem Verlauf vorangegangener Pandemien ähneln. Wird davon ausgegangen, dass nach einer zeitlich zwar schwer einschätzbaren pandemischen Phase die Ausbreitung des Coronavirus für die Unternehmen in den Hintergrund treten wird, dann kann sich der Einfluss der Corona-Krise auf einen mit einem langfristig orientierten Zukunftserfolgswertverfahren ermittelten Wert relativieren.

Die „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen (Fachlicher Hinweis des IDW)“ des FAUB finden Sie hier.

(IDW vom 26.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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