• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Schlussabrechnungen: „Technische Übergangsfrist“ bis 15.10.2024

30.09.2024

Meldung, Steuerrecht

Corona-Schlussabrechnungen: „Technische Übergangsfrist“ bis 15.10.2024

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen und zum weiteren Prozedere aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erhalten.

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet für alle Fälle, in denen seinerzeit eine entsprechende Fristverlängerung beantragt wurde, in unveränderter Weise am 30.09.2024.

Verfahren bis zum 15.10.2024

Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt gleichwohl noch bis zum 15.10.2024 freigeschaltet, sodass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist. Bis zum 15.10.2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen akzeptiert und bearbeitet. Es handelt sich dabei um keine formale Fristverlängerung, sondern lediglich um eine „technische Übergangsfrist“.

Verfahren nach dem 15.10.2024

In allen Fällen, in denen bis zum 15.10.2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss entsprechende Anhörungsverfahren beginnen. Diese Verfahren sind notwendig, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hätte. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten per E-Mail im Rahmen üblicher Fristen (4–6 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur nachträglichen Einreichung der Schlussabrechnung bis zum 30.11.2024 über das Antragsportal eingeräumt werden. Im Anschluss daran werden entsprechende Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. Eine nachträgliche Einreichung wird dann allenfalls noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich sein.


DStV vom 25.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht