• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.03.2023

06.03.2023

Meldung, Steuerrecht

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.03.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.03.2023 endet.

Beitrag mit Bild

©limbi007/123rf.com

Die notwendigen Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen sind nach Auskunft des BMWK in den letzten Wochen nochmals übersichtlicher gestaltet worden und weiterhin unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch der Zugangslink zur Endabrechnung.

Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022

Die Corona-Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) wurden auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbstständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen. In der Endabrechnung sind nun die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenüberzustellen.

Wenn die Neustarthilfe etwa über Steuerberaterinnen und Steuerberater als prüfende Dritte beantragt wurde, müssen diese auch die entsprechende Endabrechnung einreichen. Zur Entlastung der Berufsangehörigen war die ursprünglich nur bis zum Jahresende 2022 laufende Frist nach gemeinsamer Intervention von DStV und BStBK bis zum 31.03.2023 verlängert worden.


DStV vom 06.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht