• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Krise: Institute sollen auf Dividendenzahlungen verzichten

31.03.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Corona-Krise: Institute sollen auf Dividendenzahlungen verzichten

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Angesichts der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Dividenden vom 27.03.2020 bekräftigt die BaFin ihre Auffassung, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. Dividendenzahlungen sollen bis mindestens Oktober ausgesetzt werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am 27.03.2020 ihre Empfehlung an die Banken zu Dividendenausschüttungen aktualisiert. Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu unterstützen, sollten sie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 01.10.2020 keine Dividenden zahlen. Die Banken sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vornehmen.

Bis Oktober 2020 keine Dividendenzahlungen

Mit dieser neuen Empfehlung werden die von einigen Banken für das Geschäftsjahr 2019 bereits ausgeschütteten Dividenden nicht rückwirkend aufgehoben. Von Banken, die ihre Aktionäre aufgefordert haben, in ihrer bevorstehenden Hauptversammlung über einen Vorschlag für die Dividendenausschüttung abzustimmen, wird jedoch erwartet, dass sie diese Vorschläge im Einklang mit der aktualisierten Empfehlung ändern.

BaFin fordert zur Abwägung auf

„Wir erwarten, dass auch die Institute, die unter unserer direkten Aufsicht stehen (Less Significant Institutions – LSIs), bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne ausschütten“, führt BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler aus.

Banken hätten eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Krise, erläutert Röseler. Dieser Aufgabe könnten sie nur nachkommen, wenn sie gut kapitalisiert seien. Die durch das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die aufsichtlichen Anpassungen erlangten Freiräume sollen die Institute daher nach Ansicht der BaFin nicht für die Zahlung von Dividenden nutzen. Vielmehr sollte das zur Verfügung stehende Kapital im Bankensektor belassen werden. So werden Institute krisenfester. Zudem unterstützt die Maßnahme die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft.

Die BaFin hatte bereits am 24.03.2020 dazu aufgefordert, Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen.

(BaFin vom 30.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)