• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Krise: Institute sollen auf Dividendenzahlungen verzichten

31.03.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Corona-Krise: Institute sollen auf Dividendenzahlungen verzichten

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Angesichts der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Dividenden vom 27.03.2020 bekräftigt die BaFin ihre Auffassung, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. Dividendenzahlungen sollen bis mindestens Oktober ausgesetzt werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am 27.03.2020 ihre Empfehlung an die Banken zu Dividendenausschüttungen aktualisiert. Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu unterstützen, sollten sie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 01.10.2020 keine Dividenden zahlen. Die Banken sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vornehmen.

Bis Oktober 2020 keine Dividendenzahlungen

Mit dieser neuen Empfehlung werden die von einigen Banken für das Geschäftsjahr 2019 bereits ausgeschütteten Dividenden nicht rückwirkend aufgehoben. Von Banken, die ihre Aktionäre aufgefordert haben, in ihrer bevorstehenden Hauptversammlung über einen Vorschlag für die Dividendenausschüttung abzustimmen, wird jedoch erwartet, dass sie diese Vorschläge im Einklang mit der aktualisierten Empfehlung ändern.

BaFin fordert zur Abwägung auf

„Wir erwarten, dass auch die Institute, die unter unserer direkten Aufsicht stehen (Less Significant Institutions – LSIs), bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne ausschütten“, führt BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler aus.

Banken hätten eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Krise, erläutert Röseler. Dieser Aufgabe könnten sie nur nachkommen, wenn sie gut kapitalisiert seien. Die durch das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die aufsichtlichen Anpassungen erlangten Freiräume sollen die Institute daher nach Ansicht der BaFin nicht für die Zahlung von Dividenden nutzen. Vielmehr sollte das zur Verfügung stehende Kapital im Bankensektor belassen werden. So werden Institute krisenfester. Zudem unterstützt die Maßnahme die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft.

Die BaFin hatte bereits am 24.03.2020 dazu aufgefordert, Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen.

(BaFin vom 30.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht