• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Hilfen: Ergänzende Hinweise zur Schlussabrechnung

24.11.2023

Meldung, Steuerrecht

Corona-Hilfen: Ergänzende Hinweise zur Schlussabrechnung

Mit Blick auf die ablaufenden Fristen bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell um Beachtung einiger ergänzender Hinweise.

Beitrag mit Bild

©Tom Baker/123rf.com

Das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen für prüfende Dritte steht noch innerhalb einer Nachfrist bis zum 31.01.2024 zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Mit Blick auf die genannten Fristen bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell um Beachtung einiger ergänzender Hinweise:

  • Die Einreichung der Schlussabrechnungen muss für alle Bewilligungs- und Teilablehnungsbescheide eines Paketes innerhalb der genannten Fristen erfolgen (Paket absenden), auch wenn ein Rechtsbehelf gegen einen der vorläufigen Bescheide eingelegt wurde und noch anhängig ist.
  • Zu einem vollständig abgelehnten Antrag gibt es keine Pflicht zur Einreichung der Schlussabrechnung, auch wenn gegen ihn ein Rechtsbehelf eingelegt wurde und noch anhängig ist. Auch in diesen Fällen sind jedoch für alle übrigen Bewilligungs- und Teilablehnungsbescheide des Paketes die Schlussabrechnungen fristgerecht im Paket einzureichen (Paket absenden).
  • Zu einem noch nicht beschiedenen Antrag besteht für diesen Antrag keine Pflicht zur Einreichung einer Schlussabrechnung, für alle anderen bewilligten oder teilbewilligten Anträge des Pakets hingegen schon. Wird ein noch nicht verbeschiedener Antrag später beschieden, kann er nachträglich dem Schlussabrechnungspaket hinzugefügt werden, indem die Bewilligungsstelle den prüfenden Dritten zum Zurückziehen auffordert und eine Frist zur Neueinreichung setzt.

Alle Informationen zur Schlussabrechnung sind auch unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.


DStV vom 21.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


15.01.2026

BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch für Gründungsgesellschafter, sofern sie nicht aktiv an der Entwicklung des Modells mitgewirkt haben.

weiterlesen
BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Meldung

©jamdesign/fotolia.com


15.01.2026

Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Trotz Filter für Kassenpatienten zeigte Doctolib auch kostenpflichtige Selbstzahler-Termine; das Landgericht Berlin wertet das als Irreführung.

weiterlesen
Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)