29.05.2020

Meldung, Steuerrecht

Corona-Bonus bis 1.500 Euro steuerfrei

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Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch in den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150) ein.

Der Gesetzentwurf selbst wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 % gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei sein. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Weitere Anträge, Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen haben Ablehnung erfahren.

Klarstellung zur Steuerfreiheit des Corona-Bonus

CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion hoben die Klarstellung zur Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro hervor. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes war in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag von mehreren Sachverständigen empfohlen worden. Unter Hinweis auf die Kritik von Sachverständigen an der Umsatzsteuersenkung für Speisen in Restaurants stellte die SPD-Fraktion die Frage, ob man möglicherweise das falsche Instrument gewählt haben könnte.

(Dt. Bundestag vom 27.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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