• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

25.05.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern.

Beitrag mit Bild

©Melinda Nagy/123rf.com

Auch wenn die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ab dem 25.05.2022 nicht mehr anzuwenden sind – regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind auch danach leider nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Arbeitsschutzverordnung: FAQ bleiben aktuell

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.

Darüber hinaus beobachtet das Bundeministerium für Arbeit und Soziales das Infektionsgeschehen auch weiterhin. Es wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.


BMAS vom 20.05.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


09.07.2026

Außenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig

Eine Außenprüfung bleibt trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig, wenn erst ihre Ergebnisse zeigen können, ob die Steuer tatsächlich verjährt ist.

weiterlesen
Außenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.07.2026

BFH begrenzt die Konzernklausel bei Familienbeteiligungen

Ohne einheitlichen Rechtsträger können Familiengesellschafter die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG nicht gemeinsam nutzen.

weiterlesen
BFH begrenzt die Konzernklausel bei Familienbeteiligungen

Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht