• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung winterfest gemacht

05.09.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Corona-Arbeitsschutzverordnung winterfest gemacht

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung neu gefasst und damit für den Herbst und Winter 2022/23 „winterfest“ gemacht.

Beitrag mit Bild

©Vadym Pastukh/123rf.com

Die hohe Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante des Coronavirus hat zu einem hohen Infektionsgeschehen selbst in den zurückliegenden Sommermonaten geführt. Wenn es wieder kühler wird und sich Menschen vermehrt in Innenräumen aufhalten, ist ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten – auch in den Unternehmen und Verwaltungen. Damit besteht ein hohes Risiko, sich und andere am Arbeitsplatz anzustecken und im schlimmsten Fall von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Es gilt aber auch, Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu vermeiden. Daher hat das BMAS die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt.

Bewährte Maßnahmen kommen wieder

In allen Lebensbereichen werden daher wieder umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen notwendig sein – gerade auch am Arbeitsplatz. Dabei setzt das BMAS auf die bekannten und bewährten Maßnahmen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Arbeitsschutzverordnung gilt ab 01.10.2022

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wird erlassen, wenn die dazu erforderliche Verlängerung der Verordnungsermächtigung, die Gegenstand eines Gesetzespaketes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen ist, wie geplant am 09.09.2022 vom Bundestag beschlossen wird und am 22.09.2022 in Kraft tritt. Die Arbeitsschutzverordnung tritt dann nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 01.10.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 07.04.2023. Sie ist hier abrufbar.


BMAS vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.08.2025

Phishing: BGH sieht grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Weitergabe

Der BGH betont die Eigenverantwortung im Online-Banking. Trotz technischer Sicherheitslücken überwiegt bei grob fahrlässigem Verhalten die Pflichtverletzung des Nutzers.

weiterlesen
Phishing: BGH sieht grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Weitergabe

Meldung

Der Betrieb


15.08.2025

Umweltverbandsklagen: Bundesregierung zu Auswirkungen des Verbandsklagerechts

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Umweltverbandsklagen machen nur einen winzigen Bruchteil aller Verwaltungsverfahren aus.

weiterlesen
Umweltverbandsklagen: Bundesregierung zu Auswirkungen des Verbandsklagerechts

Meldung

©Sondem/fotolia.com


14.08.2025

Meta: Eilantrag gegen KI-Datennutzung gescheitert

Ein Eilantrag der niederländischen Stiftung SOMI gegen Meta ist gescheitert. Das OLG sah keine Dringlichkeit, um die Nutzung von Daten für KI-Zwecke zu stoppen.

weiterlesen
Meta: Eilantrag gegen KI-Datennutzung gescheitert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank