11.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Controlling muss schneller werden

Beitrag mit Bild

©tashatuvango/fotolia.com

Steigende Erwartungen des Managements und zunehmende Dynamik erhöhen den Zeitdruck der Controller enorm, zeigt das Controlling-Panel, das das Österreichische Controller-Institut in Kooperation mit der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY erstellt hat und das auf den Antworten von 136 Controlling-Leitern in Österreich sowie 229 in Deutschland basiert.

Controller müssen ihre Prozesse beschleunigen, um ihrer Funktion auch in Zukunft gerecht zu werden. Treiber des Zeitdrucks ist primär das Top-Management. Damit sind interne Ursachen häufiger für die Beschleunigung im Controlling verantwortlich als externe Treiber. Das erhöhte Anspruchsniveau des Managements führt in weiterer Folge dazu, dass vor allem Ad-hoc-Prozesse schneller werden müssen.

Controlling in einer zunehmend digitalisierten Welt

Den Unternehmen wird die strategische Dimension des Themas „Digitalisierung“ immer bewusster. Welche Auswirkung Digitalisierung auf Controlling hat, scheint den Unternehmen aber nur zum Teil klar zu sein. So sehen viele Unternehmen noch nicht, dass Geschäftsmodelländerungen auch Änderungen der Controlling-Inhalte nach sich ziehen werden. Entsprechende Auswirkungen auf Controlling-Prozesse sind zu erwarten. Ebenso auch bessere Analysemöglichkeiten durch Big Data oder Predictive Analytics. Hier lässt sich auch sehr gut die Brücke zum Thema „Speed“ und der erkennbaren Entwicklung zur schnelleren Reaktionsfähigkeit schlagen.

Leistungssteigerung durch Digitalisierung

Was bedeutet das nun für das Controlling? Zunächst müssen für die vom Management geforderte Beschleunigung der Ad-hoc-Prozesse zahlreiche Controlling-Aktivitäten weiter digitalisiert werden. Ziel ist es, sich die Digitalisierung zu Nutze zu machen, damit die Controller künftig entscheidend die Digitalisierung der Finanz-Organisation vorantreiben können, um die gewünschte Geschwindigkeit zu erreichen.

(EY, PM vom 10.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)