• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Compliance: Umsetzung in Unternehmen noch unzureichend

23.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Compliance: Umsetzung in Unternehmen noch unzureichend

Beitrag mit Bild

Der Fokus des Buches „Corporate Compliance“ liegt konsequent auf der Perspektive der Unternehmensführung. Es richtet sich an CEOs, Vorstände, Geschäftsführer, CFOs, COOs, andere Officers und Directors sowie an vergleichbare Manager der ersten und zweiten Ebene.

Eine Studie des Beratungsunternehmens Kerkhoff Risk & Compliance zeigt, dass das Bewusstsein für Compliance gestiegen ist. Dennoch hat jedes dritte Unternehmen kein Compliance Management System (CMS) eingerichtet.

93,94 % der analysierten Unternehmen gaben an, sich mit Compliance im Unternehmen zu beschäftigen. Umso erstaunlicher ist daher der Umstand, dass immer noch jedes dritte Unternehmen kein Compliance Management System (CMS) eingerichtet hat. Ein möglicher Grund dafür liege laut Studie in der Fehleinschätzung von Risiken, die im Zusammenhang mit Non-Compliance auftreten. So zeige sich in der Erhebung, dass das Risiko von Gefahren wie Betrug, Korruption, Diebstahl etc. für das eigene Unternehmen lediglich als mittel bis gering eingeschätzt werde. Im Vergleich dazu lägen die tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten jedoch deutlich höher.

Keine regelmäßige Risikoanalyse, keine Audits

Nachholbedarf bestehe aber auch in den Unternehmen, die bereits ein CMS etabliert hätten. So erfassten 40,62 % dieser Unternehmen in ihrem CMS keine Gesetzesänderungen. Auch auf eine regelmäßige Risikoanalyse verzichteten 15,62 % der befragten Unternehmen, die ein CMS implementiert hätten. Sogar die Hälfte der Unternehmen führe weder interne noch externe Audits ihres CMS durch. Viele weitere Defizite zeige die Studie auch in der Inkonsistenz zwischen Compliance-Strategie und Unternehmensstrategie, dem Compliance-Berichtswesen, dem Whistleblowing-System, dem Eskalationsprozess sowie der Kommunikation der Compliance-Aktivitäten.

Mehr zum Thema

Eine effektive Compliance-Organisation ist für alle Unternehmen unverzichtbar. Verstöße wie Korruption, Kartellrechtsverletzungen oder Steuerhinterziehung können schnell an die Öffentlichkeit gelangen. Sie schaden dem Ruf eines Unternehmens und ziehen oft hohe Strafen nach sich. CEO, Vorstand und Geschäftsführung haften dabei persönlich, denn die Einhaltung der Compliance-Richtlinien liegt in ihrer Verantwortung. Das Buch „Corporate Compliance – Praxisleitfaden für die Unternehmensführung“ fasst die Aufgaben der Unternehmensleitung übersichtlich und kompakt zusammen:

Corporate Compliance – Praxisleitfaden für die Unternehmensführung, ISBN: 978-3-942543-52-1

(Kerkhoff Risk & Compliance vom 15.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank