• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Compliance: Umsetzung in Unternehmen noch unzureichend

23.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Compliance: Umsetzung in Unternehmen noch unzureichend

Beitrag mit Bild

Der Fokus des Buches „Corporate Compliance“ liegt konsequent auf der Perspektive der Unternehmensführung. Es richtet sich an CEOs, Vorstände, Geschäftsführer, CFOs, COOs, andere Officers und Directors sowie an vergleichbare Manager der ersten und zweiten Ebene.

Eine Studie des Beratungsunternehmens Kerkhoff Risk & Compliance zeigt, dass das Bewusstsein für Compliance gestiegen ist. Dennoch hat jedes dritte Unternehmen kein Compliance Management System (CMS) eingerichtet.

93,94 % der analysierten Unternehmen gaben an, sich mit Compliance im Unternehmen zu beschäftigen. Umso erstaunlicher ist daher der Umstand, dass immer noch jedes dritte Unternehmen kein Compliance Management System (CMS) eingerichtet hat. Ein möglicher Grund dafür liege laut Studie in der Fehleinschätzung von Risiken, die im Zusammenhang mit Non-Compliance auftreten. So zeige sich in der Erhebung, dass das Risiko von Gefahren wie Betrug, Korruption, Diebstahl etc. für das eigene Unternehmen lediglich als mittel bis gering eingeschätzt werde. Im Vergleich dazu lägen die tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten jedoch deutlich höher.

Keine regelmäßige Risikoanalyse, keine Audits

Nachholbedarf bestehe aber auch in den Unternehmen, die bereits ein CMS etabliert hätten. So erfassten 40,62 % dieser Unternehmen in ihrem CMS keine Gesetzesänderungen. Auch auf eine regelmäßige Risikoanalyse verzichteten 15,62 % der befragten Unternehmen, die ein CMS implementiert hätten. Sogar die Hälfte der Unternehmen führe weder interne noch externe Audits ihres CMS durch. Viele weitere Defizite zeige die Studie auch in der Inkonsistenz zwischen Compliance-Strategie und Unternehmensstrategie, dem Compliance-Berichtswesen, dem Whistleblowing-System, dem Eskalationsprozess sowie der Kommunikation der Compliance-Aktivitäten.

Mehr zum Thema

Eine effektive Compliance-Organisation ist für alle Unternehmen unverzichtbar. Verstöße wie Korruption, Kartellrechtsverletzungen oder Steuerhinterziehung können schnell an die Öffentlichkeit gelangen. Sie schaden dem Ruf eines Unternehmens und ziehen oft hohe Strafen nach sich. CEO, Vorstand und Geschäftsführung haften dabei persönlich, denn die Einhaltung der Compliance-Richtlinien liegt in ihrer Verantwortung. Das Buch „Corporate Compliance – Praxisleitfaden für die Unternehmensführung“ fasst die Aufgaben der Unternehmensleitung übersichtlich und kompakt zusammen:

Corporate Compliance – Praxisleitfaden für die Unternehmensführung, ISBN: 978-3-942543-52-1

(Kerkhoff Risk & Compliance vom 15.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)