24.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Compliance: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungspraktiken angepasst.

Die Änderungen resultieren insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Rundschreiben enthält zusätzliche Module

Hervorzuheben sind insbesondere die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen überarbeitet.

Sinn und Zweck

Das Rundschreiben soll das Vertrauen der Anleger in das ordnungsmäßige Funktionieren der Wertpapiermärkte fördern und den Schutz der Gesamtheit der Anleger und die institutionelle Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte stärken sowie dem Schutz des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und seiner Mitarbeiter dienen. Das Rundschreiben zielt zugleich auf die Einführung angemessener Maßnahmen zur Minderung des Risikos von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmen und Reputationsschäden für Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen des 11. Abschnitts des WpHG und der Art. 21 ff. DV.

Das Rundschreiben zur Compliance finden Sie hier.

 (BaFin, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht