24.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Compliance: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungspraktiken angepasst.

Die Änderungen resultieren insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Rundschreiben enthält zusätzliche Module

Hervorzuheben sind insbesondere die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen überarbeitet.

Sinn und Zweck

Das Rundschreiben soll das Vertrauen der Anleger in das ordnungsmäßige Funktionieren der Wertpapiermärkte fördern und den Schutz der Gesamtheit der Anleger und die institutionelle Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte stärken sowie dem Schutz des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und seiner Mitarbeiter dienen. Das Rundschreiben zielt zugleich auf die Einführung angemessener Maßnahmen zur Minderung des Risikos von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmen und Reputationsschäden für Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen des 11. Abschnitts des WpHG und der Art. 21 ff. DV.

Das Rundschreiben zur Compliance finden Sie hier.

 (BaFin, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


30.09.2026

Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Der Auszug wegen einer Scheidung soll den späteren steuerfreien Verkauf der gemeinsamen Immobilie nicht mehr gefährden.

weiterlesen
Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


29.09.2026

Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027

Anwaltliche Sammelanderkonten bleiben bis Ende 2027 von der praktischen Anwendung der CRS-Meldepflicht verschont.

weiterlesen
Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht