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28.09.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Befristete Arbeitsverträge sind für viele Unternehmen bereits ein wichtiges Instrument der Personalplanung. Die vorgesehene Ausweitung sachgrundloser Befristungen von zwei auf vier Jahre könnte ihren Einsatz deutlich attraktiver machen.

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© Calado/fotolia.com

Bereits heute setzt knapp jedes dritte Unternehmen auf Zusatz- oder Ersatzpersonal mit befristeten Verträgen, wie die aktuelle Randstad-ifo HR-Befragung zeigt. Besonders verbreitet ist das Instrument in größeren Unternehmen: 59% der Großunternehmen ab 500 Beschäftigten nutzen Befristungen, bei Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sind es 20%. Auch Zeitarbeit kommt als Flexibilisierungsinstrument mit zunehmender Unternehmensgröße häufiger zum Einsatz. Während sie insgesamt 22% der befragten Unternehmen nutzen, ist es bei Großunternehmen bereits jedes zweite Unternehmen.

Geplante Reformen: Vier Jahre Befristung könnten Personalstrategien verändern

Nach geltendem Recht sind sachgrundlose Befristungen grundsätzlich für bis zu zwei Jahre möglich; innerhalb dieses Zeitraums darf ein Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Reformpaket im Juli 2026 angekündigt, die maximale Dauer sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate auszuweiten und innerhalb dieses Zeitraums bis zu sechs Verlängerungen zu ermöglichen.

Personalplanung im Wandel

„Wer den gesetzlichen Spielraum für sachgrundlose Befristungen von zwei auf vier Jahre erweitert, verändert damit auch die Anreize für Unternehmen“, sagt Susanne Wißfeld, Geschäftsführerin Business Innovation & Concepts bei Randstad Deutschland. „Das kann dazu führen, dass bestehender Flexibilitätsbedarf künftig noch stärker über Befristungen gedeckt wird, ohne dass dadurch nachhaltige Beschäftigung entsteht. Wer eine Arbeitskraft vier Jahre lang benötigt, deckt keinen vorübergehenden Engpass ab, sondern eine strukturelle Daueraufgabe. Die Ausweitung verleitet Unternehmen dazu, grundsätzliche Entscheidungen in der Personalplanung durch juristische Behelfskonstrukte zu ersetzen, anstatt auf echte HR-Strategien für tatsächliche Auftragsspitzen zu setzen. Eine Reform sollte deshalb nicht nur daran gemessen werden, ob sie Unternehmen mehr Spielraum verschafft, sondern auch daran, welche Auswirkungen sie auf den Arbeitsmarkt insgesamt hat.“


Randstad vom 23.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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