• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Code of Ethics: Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße

08.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Code of Ethics: Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) plant Änderungen des Code of Ethics zur Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations).

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) spricht sich in ihrer aktuellen Stellungnahme gegen eine IESBA-Regelung zur Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus. Diese komplexe Materie sollte allein vom Gesetzgeber der jeweiligen Rechtsordnung geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Keine Rechtssicherheit für den Berufsstand

Zudem seien die Änderungen einerseits sehr stark detailliert, andererseits zum Teil unbestimmt. Wichtige grenzüberschreitende Konstellationen sind gar nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der WPK weder Rechtssicherheit noch Anwenderfreundlichkeit für den Berufsstand hinreichend gegeben.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©candy1812/fotolia.com


20.09.2024

Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

Eine neue Studie zeigt, wie wichtig es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Transportlogistik ist, dass Deutschland die EU-Lieferkettenrichtlinie umsetzt.

weiterlesen
Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


20.09.2024

Sektor-ESRS: Erste Entwürfe verabschiedet

Sektor-ESRS: SEC 1 Sector Classification, General Requirements and Disclosure – Exposure Draft sowie Exposure Draft ESRS Oil and Gas wurden veröffentlicht.

weiterlesen
Sektor-ESRS: Erste Entwürfe verabschiedet

Meldung

©Yingko/fotolia.com


19.09.2024

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Sind Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der Übertragung eines Betriebs als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

weiterlesen
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank