• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Code of Ethics: Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße

08.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Code of Ethics: Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) plant Änderungen des Code of Ethics zur Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations).

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) spricht sich in ihrer aktuellen Stellungnahme gegen eine IESBA-Regelung zur Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus. Diese komplexe Materie sollte allein vom Gesetzgeber der jeweiligen Rechtsordnung geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Keine Rechtssicherheit für den Berufsstand

Zudem seien die Änderungen einerseits sehr stark detailliert, andererseits zum Teil unbestimmt. Wichtige grenzüberschreitende Konstellationen sind gar nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der WPK weder Rechtssicherheit noch Anwenderfreundlichkeit für den Berufsstand hinreichend gegeben.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank