• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Code of Ethics: Änderungen zur Rolle der Berufsangehörigen

07.10.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Code of Ethics: Änderungen zur Rolle der Berufsangehörigen

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen veröffentlicht (Revisions to the Code to Promote the Role and Mindset Expected of Professional Accountants).

Ziel der Änderungen am Code of Ethics ist es, die Verantwortlichkeiten des Berufsstandes mit Blick auf die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit klarer darzustellen. Dafür sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

Änderungen am Code of Ethics

  • Hervorhebung der weitreichenden gesellschaftlichen Rolle von Berufsangehörigen. Darstellung der Beziehung zwischen der Einhaltung des Code und der Verantwortung, im öffentlichen Interesse zu handeln;
  • Stärkung der Berufsgrundsätze „Integrität“, „Objektivität“ und „Berufswürdiges Verhalten“;
  • Einführung einer neuen Anforderung, bei der Anwendung des Rahmenkonzeptes des Code eine (hinter)fragende Haltung einzunehmen (Inquiring Mind);
  • Hervorhebung der Bedeutung, unbefangen beziehungsweise unvoreingenommen zu sein;
  • Betonung der Bedeutung des Vorhandenseins einer richtigen Organisationskultur.

Die Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen (Revisions to the Code to Promote the Role and Mindset Expected of Professional Accountants) stehen auf der Website des IESBA zum Download bereit.

Sie treten am 31.12.2021 in Kraft.

(WPK vom 06.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


28.01.2026

Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Mit der EuGH-Vorlage will der BGH wissen, ob eine börsennotierte Gesellschaft schon allein durch mangelnde Organisation haftbar gemacht werden kann.

weiterlesen
Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


28.01.2026

Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

weiterlesen
Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)