21.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Cloud Computing in Unternehmen angekommen

Beitrag mit Bild

©BillionPhotos.com/fotolia.com

Cloud Computing für Unternehmen bedeutet, dass über das Internet IT-Dienste wie Software oder Speicherplatz bedarfsgerecht bereitgestellt und nutzungsabhängig abgerechnet werden. 2016 nutzen schon 17 Prozent der Unternehmen solche Services.

Im Jahr 2016 nutzten 17 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Computermesse CeBIT mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2014.

Cloud Computing abhängig von Unternehmensgröße

Die Nutzung von Cloud Computing nahm mit der Unternehmensgröße zu. Während 15 Prozent der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) Cloud Computing nutzten, lag der Anteil bei den mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) bei 21 Prozent. Bei Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte) waren es sogar 38 Prozent.

Wozu wird Cloud Computing genutzt?

Die Unternehmen nutzten Cloud Computing am häufigsten für die Speicherung von Daten (63 Prozent), zum Versenden und Empfangen von E-Mails (49 Prozent) oder zum Betrieb von Unternehmensdatenbanken (33 Prozent). Zudem wurde Cloud Computing auch für Softwareanwendungen im Rechnungswesen (26 Prozent), zur Verwaltung von Kundendaten (19 Prozent) oder zur Anmietung von Rechenkapazität zur Ausführung unternehmenseigener Software (19 Prozent) eingesetzt.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 20.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank