21.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Cloud Computing in Unternehmen angekommen

Beitrag mit Bild

©BillionPhotos.com/fotolia.com

Cloud Computing für Unternehmen bedeutet, dass über das Internet IT-Dienste wie Software oder Speicherplatz bedarfsgerecht bereitgestellt und nutzungsabhängig abgerechnet werden. 2016 nutzen schon 17 Prozent der Unternehmen solche Services.

Im Jahr 2016 nutzten 17 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Computermesse CeBIT mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2014.

Cloud Computing abhängig von Unternehmensgröße

Die Nutzung von Cloud Computing nahm mit der Unternehmensgröße zu. Während 15 Prozent der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) Cloud Computing nutzten, lag der Anteil bei den mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) bei 21 Prozent. Bei Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte) waren es sogar 38 Prozent.

Wozu wird Cloud Computing genutzt?

Die Unternehmen nutzten Cloud Computing am häufigsten für die Speicherung von Daten (63 Prozent), zum Versenden und Empfangen von E-Mails (49 Prozent) oder zum Betrieb von Unternehmensdatenbanken (33 Prozent). Zudem wurde Cloud Computing auch für Softwareanwendungen im Rechnungswesen (26 Prozent), zur Verwaltung von Kundendaten (19 Prozent) oder zur Anmietung von Rechenkapazität zur Ausführung unternehmenseigener Software (19 Prozent) eingesetzt.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 20.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank