21.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Cloud Computing in Unternehmen angekommen

Beitrag mit Bild

©BillionPhotos.com/fotolia.com

Cloud Computing für Unternehmen bedeutet, dass über das Internet IT-Dienste wie Software oder Speicherplatz bedarfsgerecht bereitgestellt und nutzungsabhängig abgerechnet werden. 2016 nutzen schon 17 Prozent der Unternehmen solche Services.

Im Jahr 2016 nutzten 17 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Computermesse CeBIT mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2014.

Cloud Computing abhängig von Unternehmensgröße

Die Nutzung von Cloud Computing nahm mit der Unternehmensgröße zu. Während 15 Prozent der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) Cloud Computing nutzten, lag der Anteil bei den mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) bei 21 Prozent. Bei Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte) waren es sogar 38 Prozent.

Wozu wird Cloud Computing genutzt?

Die Unternehmen nutzten Cloud Computing am häufigsten für die Speicherung von Daten (63 Prozent), zum Versenden und Empfangen von E-Mails (49 Prozent) oder zum Betrieb von Unternehmensdatenbanken (33 Prozent). Zudem wurde Cloud Computing auch für Softwareanwendungen im Rechnungswesen (26 Prozent), zur Verwaltung von Kundendaten (19 Prozent) oder zur Anmietung von Rechenkapazität zur Ausführung unternehmenseigener Software (19 Prozent) eingesetzt.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 20.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank