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09.04.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Chefs ignorieren Sicherheitsrisiken für reisende Mitarbeiter

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Der Betrieb

86 Prozent der Geschäftsreisenden wünschen sich allgemeine Sicherheitshinweise zu ihrem Reiseziel, etwa zu Regionen mit hoher Kriminalität. Doch nur 45 Prozent bekommen solche Informationen von ihrem Unternehmen gestellt zeigt die Studie „Chefsache Business Travel 2015“ von Travel Management Companies im Deutschen Reise Verband (DRV).

Naher Osten, Ukraine, seit Januar 2015 auch Frankreich – die Liste der Regionen, in denen derzeit Unruhen herrschen oder verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, ist lang. Wie eine aktuelle DRV-Studie ergab, bekommen nur 34 Prozent der reisenden Fach- und Führungskräfte aktuelle Informationen zu solchen Krisenregionen von ihrem Arbeitgeber. Der Anteil lag in der Vorjahresstudie noch bei 48 Prozent. Trotz zahlreicher Krisenherde im Jahr 2014 hat sich die Quote also deutlich verschlechtert. Konstant bei einem Drittel liegt der Anteil derer, deren Reisepläne schon mindestens einmal durch politische Unruhen durchkreuzt wurden.

An wen wenden sich die Mitarbeiter im Krisenfall?

Sicherheitshinweise sind aber nicht nur dann wichtig, wenn das Zielland von akuten Krisen erschüttert wird. Wer beruflich etwa nach Südamerika, Asien oder Afrika reist, sollte sich generell Informationen zu seinem Zielort beschaffen. Wie verhält man sich vor Ort und an wen wenden sich die Mitarbeiter im Krisenfall? Empfiehlt es sich, nur mit ortskundiger Begleitung zu reisen? Obwohl immer mehr Unternehmen international agieren, ist für Fragen wie diese das Bewusstsein oft noch nicht ausreichend vorhanden. Laut DRV-Studie lässt über die Hälfte der Unternehmen ihre Geschäftsreisenden bei der Suche nach allgemeinen Sicherheitshinweisen im Stich.

Arbeitgeber trägt Fürsorgepflicht – auch für Reisen

„In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft sind Geschäftsreisen in Regionen mit erhöhtem Risikopotenzial an der Tagesordnung“, sagt Stefan Vorndran, Vorsitzender des Ausschusses Business Travel im DRV. „Es gehört zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, die reisenden Mitarbeiter dabei nicht allein zu lassen. Zu professionellen Geschäftsreisen gehört heutzutage ein Zugang zu tagesaktuellen Informationen zum Reiseziel, damit der Mitarbeiter keine bösen Überraschungen erlebt.“ Der Zugang ist beispielsweise über spezielle Internetportale möglich, die professionelle Geschäftsreisen anbieten.

(DRV / Viola C. Didier)


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