• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ChatGPT unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung

30.06.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

ChatGPT unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung

Personenbezogene Daten, die das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI sammelt und verarbeitet, unterliegen nach Angaben der Bundesregierung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Beitrag mit Bild

pitinan/123.rf.com

Auf eine Frage der AfD-Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland plane, heißt es in deren Antwort (20/7262), dass die Entscheidung darüber den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden „sowie gegebenenfalls weiteren Behörden nach Sachzuständigkeit“ obliege. ChatGPT jedenfalls unterliegt den Vorgaben von DSGVO und BDSG.

Kein spezieller Schutz vor KI-Cyberkriminalität

Derzeit gebe es keine polizeilichen Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch private Nutzer, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität schützt. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, so die Antwort, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst.


Dt. Bundestag vom 28.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)