31.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Chancen und Risiken von Crowdworking

Beitrag mit Bild

Crowdworking bietet den Vorteil, auf egalitärer Basis – also unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder gesellschaftlichem Status und somit diskriminierungsfrei – zu funktionieren.

Crowdworking bietet für Unternehmen große Chancen: Sie können schnell auf ein schwankendes Auftragsvolumen reagieren und damit auch Kosten sparen. Wie mit jeder neuen Arbeitsform stellen sich aber auch im Bereich des Crowdworkings neue Herausforderungen und Risiken.

Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht und erfordert ein anderes Arbeiten. Crowdworking – d.h. die Auslagerung von einzelnen Arbeitsschritten an das Netzwerk der Internetnutzer über digitale Plattformen – gewinnt in Deutschland zunehmend an Relevanz. Schon fast ein Fünftel aller Unternehmen nutzt die damit verbundene Möglichkeit, ein breites Wissens- und Kreativitätspotenzial zu erschließen und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Crowdworking als Chance für Mittelständler

In Deutschland ist Crowdworking zwar bisher nicht so verbreitet wie in den USA, gewinnt aber immer mehr an Relevanz. Schätzungen zufolge gibt es derzeit gut eine Mio. Crowdworker in Deutschland und fast 19 % aller Unternehmen arbeiten in ausgewählten Unternehmensbereichen mit Crowdworkern zusammen. Für rund 80 % der Crowdworker ist das Crowdworking ein Nebenverdienst. Unternehmen können sich jedoch damit ein Wissens- und Talentpotenzial erschließen, das durch die eigene Belegschaft kaum abgedeckt werden kann. Gerade im kreativen Bereich können Arbeitgeber sich den Ideenreichtum der Crowd zunutze machen. Eine Chance ist Crowdworking auch für Mittelständler, die in ihrem Einzugsbereich nicht ausreichend qualifiziertes Fachpersonal finden. Für Unternehmer besteht dabei jedoch die Gefahr von Kompetenzverlust sowie Wissensabfluss.

Rechtliche Risiken im Fokus

In ihrem Fachbeitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen von Crowdworking“ beleuchten RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec, RAin Kira Falter und RAin Amelie Schäfer die arbeits-, sozialversicherungs-, urheber- und datenschutzrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich durch diese neue Form der Arbeit ergeben. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 28.10.2016, Heft 43, Seite 2543 ff. sowie online unter DB1218574


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)