31.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Chancen und Risiken von Crowdworking

Beitrag mit Bild

Crowdworking bietet den Vorteil, auf egalitärer Basis – also unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder gesellschaftlichem Status und somit diskriminierungsfrei – zu funktionieren.

Crowdworking bietet für Unternehmen große Chancen: Sie können schnell auf ein schwankendes Auftragsvolumen reagieren und damit auch Kosten sparen. Wie mit jeder neuen Arbeitsform stellen sich aber auch im Bereich des Crowdworkings neue Herausforderungen und Risiken.

Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht und erfordert ein anderes Arbeiten. Crowdworking – d.h. die Auslagerung von einzelnen Arbeitsschritten an das Netzwerk der Internetnutzer über digitale Plattformen – gewinnt in Deutschland zunehmend an Relevanz. Schon fast ein Fünftel aller Unternehmen nutzt die damit verbundene Möglichkeit, ein breites Wissens- und Kreativitätspotenzial zu erschließen und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Crowdworking als Chance für Mittelständler

In Deutschland ist Crowdworking zwar bisher nicht so verbreitet wie in den USA, gewinnt aber immer mehr an Relevanz. Schätzungen zufolge gibt es derzeit gut eine Mio. Crowdworker in Deutschland und fast 19 % aller Unternehmen arbeiten in ausgewählten Unternehmensbereichen mit Crowdworkern zusammen. Für rund 80 % der Crowdworker ist das Crowdworking ein Nebenverdienst. Unternehmen können sich jedoch damit ein Wissens- und Talentpotenzial erschließen, das durch die eigene Belegschaft kaum abgedeckt werden kann. Gerade im kreativen Bereich können Arbeitgeber sich den Ideenreichtum der Crowd zunutze machen. Eine Chance ist Crowdworking auch für Mittelständler, die in ihrem Einzugsbereich nicht ausreichend qualifiziertes Fachpersonal finden. Für Unternehmer besteht dabei jedoch die Gefahr von Kompetenzverlust sowie Wissensabfluss.

Rechtliche Risiken im Fokus

In ihrem Fachbeitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen von Crowdworking“ beleuchten RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec, RAin Kira Falter und RAin Amelie Schäfer die arbeits-, sozialversicherungs-, urheber- und datenschutzrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich durch diese neue Form der Arbeit ergeben. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 28.10.2016, Heft 43, Seite 2543 ff. sowie online unter DB1218574


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)