• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CFD-Handel: BaFin veröffentlicht Leitlinien zum Nachschusspflichtverbot

30.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

CFD-Handel: BaFin veröffentlicht Leitlinien zum Nachschusspflichtverbot

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die BaFin hat Leitlinien für den Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) veröffentlicht. Sie sollen CFD-Emittenten als Handreichung dienen, ihre Vertragsbedingungen so anzupassen, dass Privatanlegern keine Kontrakte mit Nachschusspflicht mehr angeboten werden.

Die BaFin greift mit ihren Leitlinien Konstellationen auf, die sie bei der Überprüfung von CFD-Angeboten als problematisch identifiziert hat. So stellt sie unter anderem noch einmal klar, dass CFD-Anbieter die Nachschusspflicht für Privatanleger in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich und bedingungslos ausschließen müssen. Dabei kommt es nicht auf die Begrifflichkeit „Nachschusspflicht“ an. Auch die Bezeichnungen „Defizit“, „Unterdeckung“, „Differenz“, „Minussaldo“ und Umschreibungen sieht die Aufsicht als verbotene Nachschusspflicht an, sofern sie Privatanleger dazu verpflichtet, ein Minussaldo auf dem CFD-Konto auszugleichen.

Der Hintergrund

Die BaFin hatte aufgrund von Bedenken für den Anlegerschutz die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs mit ihrer Allgemeinverfügung vom 08.05.2017 beschränkt. Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 10.08.2017 dürfen Privatanlegern keine neuen CFD-Kontrakte mit Nachschusspflicht mehr angeboten werden. Verstoßen Anbieter dagegen, kann die BaFin Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen einsetzen, wie etwa Zwangsgelder, und Bußgelder verhängen.

Die BaFin-Leitlinien finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 29.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)