CETA soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien vorantreiben. Ziel ist es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.
CETA findet bereits vorläufig Anwendung
Nachdem die EU-Kommission auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien des Rates das Abkommen ausgearbeitet hatte, hat man es 2016 unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits vorab unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments findet es seit 2017 mit Einschränkungen vorläufig Anwendung. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels über Investitionen sowie Teile des Kapitels zu Finanzdienstleistungen. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung von CETA gegen seine vorläufige Anwendung blieben erfolglos.
Ratifizierung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich
Da die EU für die geregelten Materien keine ausschließliche Kompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. CETA tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist.
Bundesregierung will sich für Stärkung des EU-Parlaments einsetzen
Die Bundesregierung will CETA unverändert ratifizieren. Sie wird sich allerdings ausweislich der Entwurfsbegründung im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür einsetzen, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen. Zudem werde sie sich für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen. Das bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens durch eine Protokollerklärung verankert werden.