20.09.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

CETA: Bundesrat hat keine Einwendungen

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16.09.2022 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erhoben.

Beitrag mit Bild

©Sehenswerk/fotolia.com

CETA soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien vorantreiben. Ziel ist es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.

CETA findet bereits vorläufig Anwendung

Nachdem die EU-Kommission auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien des Rates das Abkommen ausgearbeitet hatte, hat man es 2016 unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits vorab unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments findet es seit 2017 mit Einschränkungen vorläufig Anwendung. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels über Investitionen sowie Teile des Kapitels zu Finanzdienstleistungen. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung von CETA gegen seine vorläufige Anwendung blieben erfolglos.

Ratifizierung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich

Da die EU für die geregelten Materien keine ausschließliche Kompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. CETA tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist.

Bundesregierung will sich für Stärkung des EU-Parlaments einsetzen

Die Bundesregierung will CETA unverändert ratifizieren. Sie wird sich allerdings ausweislich der Entwurfsbegründung im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür einsetzen, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen. Zudem werde sie sich für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen. Das bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens durch eine Protokollerklärung verankert werden.

 


Bundesrat vom 16.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


11.08.2026

Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Frühere Entnahmeanträge schützen nicht automatisch jede Wohnung eines landwirtschaftlichen Betriebs vor späterer Besteuerung.

weiterlesen
Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Meldung

©Egor/fotolia.com


11.08.2026

Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Der industrielle Wandel ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine persönliche Belastungsprobe für Arbeitnehmer.

weiterlesen
Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Meldung

©euthymia/fotolia.com


10.08.2026

BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden

Wer Stiftungsspenden über mehrere Jahre abziehen will, muss den Spendenvortrag bereits im Zuwendungsjahr sichern.

weiterlesen
BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht