• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CEAOB: Jahresbericht 2018 mit Ausblick auf 2019

02.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

CEAOB: Jahresbericht 2018 mit Ausblick auf 2019

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer (Committee of European Auditing Oversight Bodies – CEAOB) hat seinen Jahresbericht 2018 veröffentlicht und zugleich einen Ausblick auf 2019 gewährt.

Nach dem Jahresbericht waren die Hauptziele des CEAOB im Jahr 2018 die Verbesserung der Prüfungsqualität und die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die durchgeführten Prüfungen. Die wesentlichen Aktivitäten umfassten:

  • Entwicklung der Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den zuständigen Behörden
  • technische Bewertung und Beratung der EU-Kommission und der nationalen zuständigen Behörden
  • effektive Kommunikation mit externen Parteien und
  • Marktüberwachungsaktivitäten.

Der Arbeitsplan sieht für 2019 im Wesentlichen folgende Hauptaktivitäten vor:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, gemeinsamer Methoden und Praktiken während der verschiedenen Aufsichtstätigkeiten durch Zusammenarbeit aller CEAOB-Mitglieder und Beobachter
  • Erhöhung des Bewusstseins für die Bedeutung qualitativ hochwertiger Prüfungen durch Kommunikation zwischen dem CEAOB und externen Parteien
  • Förderung einer soliden Zusammenarbeit zwischen den europäischen Prüferaufsichten und Prüferaufsichten aus Drittländern und
  • Antizipation von Marktentwicklungen und entsprechende Reaktion durch Überwachung und Analyse des Umfelds sowie Ermittlung möglicher Risiken.

Der Jahresbericht 2018 steht auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung.

(WPK vom 28.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht