• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CEAOB: Jahresbericht 2018 mit Ausblick auf 2019

02.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

CEAOB: Jahresbericht 2018 mit Ausblick auf 2019

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer (Committee of European Auditing Oversight Bodies – CEAOB) hat seinen Jahresbericht 2018 veröffentlicht und zugleich einen Ausblick auf 2019 gewährt.

Nach dem Jahresbericht waren die Hauptziele des CEAOB im Jahr 2018 die Verbesserung der Prüfungsqualität und die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die durchgeführten Prüfungen. Die wesentlichen Aktivitäten umfassten:

  • Entwicklung der Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den zuständigen Behörden
  • technische Bewertung und Beratung der EU-Kommission und der nationalen zuständigen Behörden
  • effektive Kommunikation mit externen Parteien und
  • Marktüberwachungsaktivitäten.

Der Arbeitsplan sieht für 2019 im Wesentlichen folgende Hauptaktivitäten vor:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, gemeinsamer Methoden und Praktiken während der verschiedenen Aufsichtstätigkeiten durch Zusammenarbeit aller CEAOB-Mitglieder und Beobachter
  • Erhöhung des Bewusstseins für die Bedeutung qualitativ hochwertiger Prüfungen durch Kommunikation zwischen dem CEAOB und externen Parteien
  • Förderung einer soliden Zusammenarbeit zwischen den europäischen Prüferaufsichten und Prüferaufsichten aus Drittländern und
  • Antizipation von Marktentwicklungen und entsprechende Reaktion durch Überwachung und Analyse des Umfelds sowie Ermittlung möglicher Risiken.

Der Jahresbericht 2018 steht auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung.

(WPK vom 28.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


11.09.2024

Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz

Gerichtsverfahren legen erste Tendenzen offen Allen Grundsteuermodellen ist bislang gemein, dass sie von verfassungsrechtlicher Kritik nicht verschont bleiben. So überrascht es wenig, dass seit der Reform bereits erste Entscheidungen vorliegen, in denen die Gerichte ihre verfassungsrechtlichen Einschätzungen mitteilen. Das FG Nürnberg sieht vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers keinen Grund zur Beanstandung des

weiterlesen
Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz

Meldung

©Jozef Polc/123rf.com


11.09.2024

Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudgets für die Nachhaltigkeitstransformation

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften werden durch das JStG 2024 um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten erweitert.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudgets für die Nachhaltigkeitstransformation

Meldung

© mmphoto/fotolia.com


11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können.

weiterlesen
EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank