03.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

CCP: Finanzrisiken sollen minimiert werden

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Risiken, die bei einer CCP aufgrund des Ausfalls von Clearingmitgliedern entstehen können, sollen durch einen neuen Gesetzentwurf minimiert werden.

Gesetzentwurf: Risiken durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP), die bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten zwischen die Vertragsparteien treten, sollen in Zukunft besser abgedeckt werden.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (19/15665) sieht entsprechende Maßnahmen vor. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten.

Problem: Kosten eines Ausfalls einer CCP

Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen würden, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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