03.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

CCP: Finanzrisiken sollen minimiert werden

Beitrag mit Bild

Risiken, die bei einer CCP aufgrund des Ausfalls von Clearingmitgliedern entstehen können, sollen durch einen neuen Gesetzentwurf minimiert werden.

Gesetzentwurf: Risiken durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP), die bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten zwischen die Vertragsparteien treten, sollen in Zukunft besser abgedeckt werden.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (19/15665) sieht entsprechende Maßnahmen vor. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten.

Problem: Kosten eines Ausfalls einer CCP

Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen würden, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank