• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bußgelder in Millionenhöhe gegen Automobilzulieferer

14.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bußgelder in Millionenhöhe gegen Automobilzulieferer

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Geldbußen in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Wärmeabschirmblechen und deren Verantwortliche verhängt.

Wärmeabschirmbleche sind Aluminiumbleche, die im Fahrzeug in erster Linie die im Motorraum und am Abgasstrang entstehende Strahlungswärme gegen andere Bereiche (Fahrgastraum, Treibstofftank etc.) abschirmen. Die Aluminiumbleche werden als Halbzeug in Form von Coils zugekauft und dann in die jeweilige Form gebracht.

Abstimmung über die Weitergabe gestiegener Materialpreise

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik (Schweiz) AG, Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2011 über die Weitergabe gestiegener Materialpreise an den Kunden VW abgestimmt zu haben.

Bessere Verhandlungsposition gegenüber VW

„Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken. Dies betraf z.B. die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand. Die Kartell-Beteiligten waren sich darüber hinaus einig, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Zur Bußgeldhöhe

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurden zu Gunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen konnten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. „Settlements“) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

(BKartA, PM vom 13.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

Meldung

©Imillian/fotolia.com


02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Meldung

©rcx/fotolia.com


02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht