Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Geldbußen in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Wärmeabschirmblechen und deren Verantwortliche verhängt.
Wärmeabschirmbleche sind Aluminiumbleche, die im Fahrzeug in erster Linie die im Motorraum und am Abgasstrang entstehende Strahlungswärme gegen andere Bereiche (Fahrgastraum, Treibstofftank etc.) abschirmen. Die Aluminiumbleche werden als Halbzeug in Form von Coils zugekauft und dann in die jeweilige Form gebracht.
Abstimmung über die Weitergabe gestiegener Materialpreise
Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik (Schweiz) AG, Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2011 über die Weitergabe gestiegener Materialpreise an den Kunden VW abgestimmt zu haben.
Bessere Verhandlungsposition gegenüber VW
„Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken. Dies betraf z.B. die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand. Die Kartell-Beteiligten waren sich darüber hinaus einig, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Zur Bußgeldhöhe
Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurden zu Gunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen konnten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. „Settlements“) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.
(BKartA, PM vom 13.07.2017 / Viola C. Didier)