• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bußgelder in Millionenhöhe gegen Automobilzulieferer

14.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bußgelder in Millionenhöhe gegen Automobilzulieferer

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Geldbußen in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Wärmeabschirmblechen und deren Verantwortliche verhängt.

Wärmeabschirmbleche sind Aluminiumbleche, die im Fahrzeug in erster Linie die im Motorraum und am Abgasstrang entstehende Strahlungswärme gegen andere Bereiche (Fahrgastraum, Treibstofftank etc.) abschirmen. Die Aluminiumbleche werden als Halbzeug in Form von Coils zugekauft und dann in die jeweilige Form gebracht.

Abstimmung über die Weitergabe gestiegener Materialpreise

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik (Schweiz) AG, Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2011 über die Weitergabe gestiegener Materialpreise an den Kunden VW abgestimmt zu haben.

Bessere Verhandlungsposition gegenüber VW

„Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken. Dies betraf z.B. die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand. Die Kartell-Beteiligten waren sich darüber hinaus einig, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Zur Bußgeldhöhe

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurden zu Gunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen konnten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. „Settlements“) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

(BKartA, PM vom 13.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)