• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesverfassungsgericht weist Aktionärsklage ab

07.03.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesverfassungsgericht weist Aktionärsklage ab

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre der VARTA AG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger wehrten sich gegen den Restrukturierungsplan, der ihr Ausscheiden aus der Aktiengesellschaft ohne Entschädigung vorsieht.

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Mit Beschluss vom 28.02.2025 (1 BvR 418/25) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre der VARTA AG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Aktionäre hatten sich gegen zwei gerichtliche Beschlüsse gewandt, die im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens der VARTA AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ergangen waren.

Zum Hintergrund des Falls

Die VARTA AG legte einen Restrukturierungsplan vor, der eine Kapitalherabsetzung auf Null sowie einen Bezugsrechtsausschluss vorsieht. Dies führt dazu, dass die Beschwerdeführer und andere Streubesitzaktionäre ohne Entschädigung aus der Gesellschaft ausscheiden. Im Rahmen der anschließenden Kapitalerhöhung sollten nur der Mehrheitsaktionär (50,1 % des Grundkapitals) und ein Investor neue Anteile erhalten.

Das Amtsgericht bestätigte diesen Restrukturierungsplan. Die gegen diesen Beschluss eingelegten sofortigen Beschwerden verwarf das Landgericht als unzulässig. Es begründete dies damit, dass nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG eine Beschwerde nur dann zulässig sei, wenn glaubhaft gemacht werde, dass die Beschwerdeführer durch den Plan wesentlich schlechter gestellt würden als ohne ihn und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden könne.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer konnten nicht hinreichend darlegen, dass die angegriffenen Gerichtsentscheidungen ihre Grundrechte verletzen.

Die Richter monierten, dass sich die Verfassungsbeschwerde nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften des StaRUG richtete, sondern gegen die richterliche Anwendung dieser Vorschriften. Das Landgericht hatte bereits detailliert begründet, warum die Aktionäre keine realistischen Alternativszenarien zum Restrukturierungsplan aufgezeigt hatten, und die Beschwerdeführer haben sich nicht inhaltlich mit der Entscheidung des Landgerichts auseinandergesetzt. Ihre Rüge einer Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG war nicht ausreichend begründet.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde. Eine bloße Unzufriedenheit mit einer gerichtlichen Entscheidung genügt nicht; es muss substanziiert dargelegt werden, inwiefern eine Grundrechtsverletzung vorliegt. Darüber hinaus zeigt der Fall, dass das StaRUG weitreichende Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen bietet, selbst wenn dies für Aktionäre erhebliche Nachteile mit sich bringt.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit diesem Restrukturierungsverfahren ist noch anhängig.


BVerfG vom 05.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht