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17.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag verabschiedet das Wachstumschancengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 17.11.2023 das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken will.

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Das Wachstumschancengesetz soll unter anderem durch Transformationsprämien Investitionen fördern und durch zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten den Mietwohnungsbau beflügeln. Für das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative.

Die Eckpunkte des Wachstumschancengesetzes

Das zentrale Projekt ist die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 % erhöhen.

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu wurde unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.10.2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 6 % ab dem 01.10.2023.

Kritik: Nicht mehr als ein Startschuss

Investitionen ankurbeln und die Wirtschaft wieder auf Kurs bringen: Die Bundesregierung will mit dem Wachstumschancengesetz die Wirtschaft wieder in die Spur bringen. Neue Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen jedoch, dass der Effekt eher gering ausfallen wird. Dies liegt vor allem daran, dass die durchschnittliche Entlastung pro Jahr mit sechs bis sieben Milliarden Euro überschaubar bleibt.

Elf Milliarden Euro mehr an Investitionen

Bis 2028 dürften die Investitionen real um insgesamt elf Milliarden Euro höher ausfallen. Ein positiver Nebeneffekt: Durch das Investitionsplus entstehen bis 2028 knapp 9.000 neue Jobs. Und auch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte höher ausfallen – allerdings nur in geringem Ausmaß. So fällt das reale BIP im Jahr 2028 rund zwei Milliarden Euro höher aus als in einem Szenario ohne Wachstumschancengesetz, was umgerechnet 0,05 Prozent mehr sind.

Auch wenn das Wachstumschancengesetz einen Impuls für die Wirtschaft liefert: Es reicht bei weitem nicht aus, um die wichtigen Investitionen für die Transformation freizusetzen. „Ein Investitionsplus von elf Milliarden Euro wird zwar spürbar sein, ist in Anbetracht der vielen Baustellen im Land aber nicht mehr als ein Startschuss“, sagt IW-Ökonom und Steuerexperte Tobias Hentze. Zudem sei die Finanzierung des Vorhabens nicht abschließend geklärt: „Stand jetzt werden zu viele Lasten auf die Kommunen abgewälzt, das könnte sie überfordern“, so Hentze.


Dt. Bundestag vom 17.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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