• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

04.12.2025

Meldung, Steuerrecht

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Ziel ist es, Steuerzahler zu entlasten, insbesondere Pendler, Ehrenamtliche und die Gastronomiebranche. Das Maßnahmenpaket soll bereits im kommenden Jahr rund fünf Milliarden Euro kosten.

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Der Deutsche Bundestag hat am 04.12.2025 ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) verabschiedet. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3105) vor. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants auf 7 % ab dem 01.01.2026; eine Maßnahme, die ursprünglich pandemiebedingt befristet war. Die Bundesregierung sieht darin eine dauerhafte wirtschaftliche Unterstützung der Branche. Ob die Entlastung bei den Verbrauchern ankommt, soll den Marktkräften überlassen bleiben.

Bessere Bedingungen für Pendler und Ehrenamtliche

Auch Berufspendler profitieren: Die Entfernungspauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Zusätzlich wird die bisher befristete Mobilitätsprämie dauerhaft verlängert, sodass auch Geringverdienende entlastet werden. Für ehrenamtliches Engagement steigen die steuerfreien Pauschalen auf 3.300 Euro (Übungsleiter) und 960 Euro (Ehrenamt).

Weitere steuerliche Erleichterungen und neue Gemeinnützigkeit

Der Gesetzgeber sieht zudem vor, E-Sport künftig als gemeinnützig anzuerkennen. Prämien für Medaillengewinne bei Olympia und Paralympics sollen steuerfrei bleiben. Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zu Werbungskosten abgesetzt werden. Auch die Grenze für steuerbegünstigte Veranstaltungen von Sportvereinen steigt auf 50.000 Euro.

Kritik und Forderungen der Länder

Der Bundesrat forderte eine Kompensation der entstehenden Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen. Als Ausgleich schlug er etwa eine stärkere Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund vor. Die Bundesregierung wies dies jedoch mit Verweis auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der jeweiligen Ebenen zurück.

Abgelehnte und weiterberatene Anträge

Ein Antrag der Grünen zur stärkeren Steuergerechtigkeit scheiterte ebenso wie ein Gesetzentwurf der AfD, der Änderungen an der Abgabenordnung vorsah. Letzterer wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.


Bundestag vom 04.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank