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25.09.2023

Meldung, Steuerrecht

Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat keine Mehrheit im Bundestag gefunden.

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©ammentorp/123rf.com

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % war zum 01.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Hintergrund zum Gesetzentwurf der Union

Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führt nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

Keine Mehrheit im Bundestag

Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (20/5810) wurde am 21.09.2023 in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Die Abstimmung über einen von der Unionsfraktion zur dritten Lesung vorgelegten Entschließungsantrag ist dementsprechend entfallen. Darin waren unter anderem die Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und flexible Arbeitszeitmodelle gefordert worden.

Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas

Das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bedeutet laut der CDU/CSU-Fraktion eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten würden ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.


Dt. Bundestag vom 21.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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