21.10.2019

Meldung, Steuerrecht

Bundestag stimmt für Reform der Grundsteuer

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Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18.10.2019, für das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer gestimmt. Damit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach einem völlig neuen System erhoben. Der Bundestag machte den Weg frei für eines der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres.

Von einem „Durchbruch nach schwierigen Verhandlungen“ sprach Andreas Jung (CDU/CSU). Zugleich wies er die Kritik des Koalitionspartners SPD an der Öffnungsklausel zurück: „Wer Föderalismus als Provinzialismus verspottet, der hat ein grundlegend falsches Verständnis von unserem Staatsaufbau und von Subsidiarität.“ Für Jung ist mit der Öffnungsklausel der Wettbewerb um das beste Modell eröffnet.

Führt die Öffnungsklausel zu einem Flickenteppich?

Die beschlossene Bundesregelung sieht vor, dass für die Erhebung der Grundsteuer in Zukunft nicht mehr allein auf den Bodenwert zurückgegriffen wird, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Mit der Öffnungsklausel können die Länder ein anderes Verfahren wählen wie zum Beispiel ein Flächenwertverfahren.

„Endlich können die Kommunen aufatmen“, freute sich Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) über den Erhalt der Grundsteuer. Ein großer Wurf ist die Reform dennoch nicht geworden, weil durch die Länderöffnung ein „Flickenteppich aus bis zu 16 verschiedenen Grundsteuern“ droht.

Bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig

Die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpfte, war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. In Zukunft wird für die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen kommen. Ist das Grundstück bebaut, werden außerdem Erträge wie Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen.

FDP: Olaf-Scholz-Mietenturbo

„Kein Land wird gezwungen, das Bundesgesetz anzuwenden“, freute sich Christian Dürr (FDP). Alle Bundesländer bekämen die Möglichkeit, ein unkompliziertes Flächenmodell bei der Grundsteuer einzuführen und könnten ein bürokratisches Bewertungsmodell vermeiden.

Das Bundesgesetz sei dagegen ein „Bürokratiemonster“, das zudem die Mieter stark belasten werde. Dürr sprach mit Blick auf den Finanzminister von einem „Olaf-Scholz-Mietenturbo“. Wo die Mieten ohnehin hoch seien, würden sie bei Anwendung des Bundesmodells durch „die kalte Progression bei der Grundsteuer weiter steigen“.

(Dt. Bundestag vom 18.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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