30.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Bundestag stimmt Erbschaftsteuerreform zu

Beitrag mit Bild

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuerreform.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Der Bundestag hat nun den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses (18/9690) zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche zuvor verständigt (vgl. Meldung vom 22.09.2016).

Einigkeit in allen Punkten

Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

(Bundesregierung, PM vom 29.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht