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19.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Bundestag: Grundsteuer-Neuregelung mit Hochdruck

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©GrafKoks/fotolia.com

An der Neuregelung der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist wird „mit Hochdruck“ gearbeitet. Dies erklärten Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Finanzausschusses.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung letzte Woche für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Administrierbar sein soll die neue Grundsteuer bis 2025. Das Gericht habe breiten Spielraum für eine Neuregelung eingeräumt, stellte die Regierung fest und sicherte zu, die Grundsteuer werde auch in Zukunft den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.

Aufkommensneutralität bleibt Thema

Die FDP-Fraktion wollte wissen, wie sichergestellt werden könne, dass es für niemanden eine Grundsteuererhöhung geben werde, wie der Finanzminister zugesagt habe. Außerdem wurden Zweifel geäußert, ob die Informationstechnologie (IT) der Finanzbehörden auf eine Neuregelung vorbereitet sei. Hier bestehe ein „größeres Gefahrenpotenzial“. Die SPD-Fraktion erwiderte, eine solche Äußerung des Bundesfinanzministers gebe es nicht. Auch von der Bundesregierung wurde darauf verwiesen, dass die Neuregelung der Grundsteuer „aufkommensneutral“ erfolgen solle.

Bedeutende Einnahmequelle für Kommunen

Grundsätzlich kritisch zur Grundsteuer äußerte sich die AfD-Fraktion. Ihr Sprecher erwartet von der Neuregelung eine Substanzbesteuerung und ein „Bürokratie-Monster“. Andere Fraktionen und die Bundesregierung widersprachen der AfD-Fraktion. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, die Grundsteuer sei eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die Grundsteuer als für die Kommunen unverzichtbar. Die Bundesregierung erklärte, mit einem Aufkommen von jährlich 14 Milliarden Euro sei die Grundsteuer für die Kommunen eine bedeutende Einnahmequelle.

Bisher keine Festlegung auf bestimmtes Modell

Die Fraktion Die Linke wollte von der Regierung wissen, ob eine reine Bodenwertsteuer nach dem Urteil nicht mehr möglich sei. Von der Regierung hieß es, sie halte an einer Grundsteuer, die Boden und Gebäude einbeziehe, fest. Wie die Bundesregierung betonte auch die CDU/CSU-Fraktion den Spielraum, den das Gericht dem Gesetzgeber bei der Neuregelung gelassen habe. Mit Blick auf das von den meisten Bundesländern favorisierte „Kostenwertmodell“ sagte ein Sprecher der Fraktion, die vom Gericht gesetzte Frist für die Administrierbarkeit bis 2025 könne nicht eingehalten werden, wenn die Umsetzung dieses Modells tatsächlich zehn Jahre dauern sollte. Die Bundesregierung antwortete, bisher gebe es keine Festlegung auf ein bestimmtes Modell. Bei der Neuregelung sei wichtig, dass sie administrierbar sei. Andernfalls drohe eine „grundsteuerfreie Zeit“. Die Bundesregierung erwartet, dass die Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Neuregelung eine Steuererklärung werden abgeben müssen.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


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