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16.12.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag billigt Gesetz zum Hinweisgeberschutz

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©Imillian/fotolia.com

Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sog. Whistleblower verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Umsetzung mit einem Gesetzentwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht. Hintergrund ist, dass Beschäftigte in Unternehmen und Behörden Missstände oftmals als Erste wahrnehmen. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Wichtigste Ziele des Gesetzentwurfes

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden

„Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst“, erklärt Bundesjustizminister Marcus Buschmann und betonte hinsichtlich der Wirkung des Vorhabens: „Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.“

Der Bundestag hat nun ein entsprechendes Gesetz mit einer Ergänzung beschlossen. Danach sollen die Schutzmechanismen auch für Meldungen gelten, die sich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten beziehen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Damit nimmt das Parlament ausdrücklich Bezug auf die Diskussion um den Umgang mit sog. Reichsbürgern im öffentlichen Dienst.


Bundesregierung vom 16.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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