• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

20.04.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie setzt der Bundestag die verschärften EU-Vorgaben für Verbraucherkredite in deutsches Recht um. Ziel ist ein stärkerer Schutz vor Überschuldung, insbesondere bei neuen Bezahlmodellen wie „Buy now, pay later“. Zusätzlich wurde kurzfristig auch eine gesetzliche Grundlage für die Förderung bestimmter E-Autos geschaffen.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Der Bundestag hat am 17.04.2026 den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ beschlossen. Ziel der Initiative ist die Umsetzung von verschärften EU-Vorgaben zu Verbraucherkrediten. Sie sollen grundsätzlich an die Vorgaben für Immobiliendarlehen angepasst werden.

Mit dem im parlamentarischen Verfahren noch geänderten Regierungsentwurf wurde zudem eine Rechtsgrundlage für die E-Auto-Förderung beschlossen. Förderfähig sind demnach elektrisch betriebene Fahrzeuge, die erstmals nach dem 01.01.2026 neu zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, sind für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vor allem Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen. So soll unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge soll künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden.

Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz).

Änderungen im Verbraucherschutzausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte den Gesetzentwurf abschließend Mitte April beraten. Gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem, Debitkarten mit Zahlungsaufschub aus dem Anwendungsbereich der Regelungen auszunehmen. Zudem wurde die Gesetzesbegründung an einzelnen Stellen klarstellend ergänzt.

Neu gefasst wurde eine Vorschrift zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, der als § 37a in das Gesetz eingefügt werden soll. Im Gegenzug soll § 31 gestrichen werden.

Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde auch eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Demnach soll die Förderung grundsätzlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist.

Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage – das Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität – war Teil des Änderungsantrags der Koalition zum Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“. 


Dt. Bundestag vom 17.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com


17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht