• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Regierungsentwurf zur Novelle des Wettbewerbsrechts

10.07.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag beschließt Regierungsentwurf zur Novelle des Wettbewerbsrechts

Der Bundestag hat am 06.07.2023 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Die 11. GWB-Novelle ist neben dem GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente stärken die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise und mehr Innovation kommen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.

Kurzüberblick über die GWB-Novelle

Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:

  • Erstens ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen und als ultima ratio – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür ist die Marktuntersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.
  • Zweitens wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Das bisher bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Voraussetzungen vom Bundeskartellamt noch nicht genutzt, da sehr hohe rechtliche Hürden galten. Diese werden nun abgesenkt.
  • Drittens schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

BMWK vom 06.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank