• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

17.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

Beitrag mit Bild

Das Insolvenzverfahren kommt künftig früher und somit stehen die Sanierungschancen für Unternehmen besser. Gleichzeitig werden die Gläubiger besser geschützt.

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im Insolvenzfall geschützt.

Gegenüber der alten Fassung ergibt sich eine Reihe von Änderungen, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). „Besonders wichtig ist uns, dass die zunächst von der Regierung vorgesehenen Sonderrechte für Fiskus und Sozialversicherungsträger keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben“, betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager. „Das stärkt die Gläubigergleichbehandlung, die ein wichtiger Grundsatz im deutschen Insolvenzrecht ist.“ Die Neuregelung zeige, dass der Gesetzgeber den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung weiter ernst nehme.

Änderungen zum Insolvenzantrag

Positiv sieht der DAV darüber hinaus die Änderungen zum Insolvenzantrag von Gläubigern (§ 14 InsO). In der geltenden Fassung sieht sich der Gläubiger eines Unternehmens, der einen Insolvenzantrag gestellt hat, einem Anfechtungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft in der Praxis in erster Linie Sozialversicherungsträger. Zahlt das Unternehmen die Forderung des Antragstellers, erklärt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren für erledigt. Gibt es danach für dasselbe Unternehmen einen erneuten Insolvenzantrag, kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen an den Gläubiger anfechten. Hier schafft die Gesetzesreform Abhilfe. Sie stellt fest: „Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“ Damit leistet die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich zwischen Insolvenzgläubigern und Schuldnern.

(DAV, PM vom 16.02.2017/ CDU/CSU, PM vom 17.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank