• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

17.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

Beitrag mit Bild

Das Insolvenzverfahren kommt künftig früher und somit stehen die Sanierungschancen für Unternehmen besser. Gleichzeitig werden die Gläubiger besser geschützt.

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im Insolvenzfall geschützt.

Gegenüber der alten Fassung ergibt sich eine Reihe von Änderungen, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). „Besonders wichtig ist uns, dass die zunächst von der Regierung vorgesehenen Sonderrechte für Fiskus und Sozialversicherungsträger keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben“, betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager. „Das stärkt die Gläubigergleichbehandlung, die ein wichtiger Grundsatz im deutschen Insolvenzrecht ist.“ Die Neuregelung zeige, dass der Gesetzgeber den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung weiter ernst nehme.

Änderungen zum Insolvenzantrag

Positiv sieht der DAV darüber hinaus die Änderungen zum Insolvenzantrag von Gläubigern (§ 14 InsO). In der geltenden Fassung sieht sich der Gläubiger eines Unternehmens, der einen Insolvenzantrag gestellt hat, einem Anfechtungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft in der Praxis in erster Linie Sozialversicherungsträger. Zahlt das Unternehmen die Forderung des Antragstellers, erklärt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren für erledigt. Gibt es danach für dasselbe Unternehmen einen erneuten Insolvenzantrag, kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen an den Gläubiger anfechten. Hier schafft die Gesetzesreform Abhilfe. Sie stellt fest: „Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“ Damit leistet die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich zwischen Insolvenzgläubigern und Schuldnern.

(DAV, PM vom 16.02.2017/ CDU/CSU, PM vom 17.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


13.09.2024

EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager nennt die Urteile des EuGH zu Apple und Google Shopping einen großen Erfolg für die Steuergerechtigkeit.

weiterlesen
EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Meldung

© nmann77/fotolia.com


13.09.2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen.

weiterlesen
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Meldung

adiruch/123rf.com


12.09.2024

Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Zur Umsetzung der CSRD sind Änderungen u.a. im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank