• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

17.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

Beitrag mit Bild

Das Insolvenzverfahren kommt künftig früher und somit stehen die Sanierungschancen für Unternehmen besser. Gleichzeitig werden die Gläubiger besser geschützt.

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im Insolvenzfall geschützt.

Gegenüber der alten Fassung ergibt sich eine Reihe von Änderungen, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). „Besonders wichtig ist uns, dass die zunächst von der Regierung vorgesehenen Sonderrechte für Fiskus und Sozialversicherungsträger keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben“, betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager. „Das stärkt die Gläubigergleichbehandlung, die ein wichtiger Grundsatz im deutschen Insolvenzrecht ist.“ Die Neuregelung zeige, dass der Gesetzgeber den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung weiter ernst nehme.

Änderungen zum Insolvenzantrag

Positiv sieht der DAV darüber hinaus die Änderungen zum Insolvenzantrag von Gläubigern (§ 14 InsO). In der geltenden Fassung sieht sich der Gläubiger eines Unternehmens, der einen Insolvenzantrag gestellt hat, einem Anfechtungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft in der Praxis in erster Linie Sozialversicherungsträger. Zahlt das Unternehmen die Forderung des Antragstellers, erklärt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren für erledigt. Gibt es danach für dasselbe Unternehmen einen erneuten Insolvenzantrag, kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen an den Gläubiger anfechten. Hier schafft die Gesetzesreform Abhilfe. Sie stellt fest: „Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“ Damit leistet die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich zwischen Insolvenzgläubigern und Schuldnern.

(DAV, PM vom 16.02.2017/ CDU/CSU, PM vom 17.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank