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25.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Bundestag beschließt das Gesetz zur Tarifeinheit

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Der Betrieb

Das neue Gesetz zur Tarifeinheit sieht vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Der am vergangenen Freitag, 22. Mai 2015, verabschiedete Gesetzesentwurf  war der vorläufige parlamentarische Endpunkt des heftig diskutierten und nach wie vor umstrittenen Gesetzesprojekts.

Können sich Gewerkschaften mit sich überschneidenden Tarifverträgen nicht einigen, so soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften sollen durch „flankierende Verfahrensregeln“ berücksichtigt werden. Das neue Gesetz soll zudem das Arbeitsgerichtsgesetz entsprechend den Regelungen zur Tarifeinheit anpassen. Die Gerichte sollen über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifpartei mit bindender Wirkung für Dritte entscheiden.

Vermeidung von Tarifkollisionen?

„Was wir seit 2010 beobachten, macht vielen Menschen sorgen“, erklärte Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Gemeint waren Tarifkonflikte kleiner Berufsgenossenschaften seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem die Rechte der kleinen Gewerkschaften gestärkt wurden. Es sei nun Aufgabe der Bundesregierung, Tarifkollisionen in Betrieben zu vermeiden, um die Tarifautonomie zu sichern. Dafür sei die gesetzlich geregelte Tarifeinheit das richtige Mittel, so Nahles. Diese habe vor 2010 mehr als 60 Jahre lang gegolten und den Gewerkschaften, auch den kleineren, keineswegs geschadet.

Laute Kritik am Vorhaben

Dr. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, bemühte, wie fast alle Kritiker, Artikel 9 des Grundgesetzes: „Da steht ganz klar drin, dass es frei ist, Vereinigungen zu bilden, und zwar für alle Berufsgruppen. Da steht nichts davon, dass es pro Betrieb nur eine Gewerkschaft geben darf.“ Hofreiter warf der Bundesregierung vor, dass es sehr wohl um eine Einschränkung des Streikrechts gehe. „Sonst hätte das Gesetz nämlich gar keinen Sinn“, so der Grüne. Bei der bis 2010 geltenden Tarifeinheit habe es sich um eine andere gehandelt als jene, die jetzt etabliert werden solle. Damals habe nämlich das Spezialitätsprinzip gegolten und nicht das Mehrheitsprinzip, kritisierte Hofreiter.

(Bundestag / Viola C. Didier)


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