Der Bundestag hat einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben.
Mit dem Entwurf sollen in erster Linie Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden. Darüber hinaus soll eine Lücke im Internationalen Privatrecht geschlossen werden. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht hat sich in mehrfacher Hinsicht Klarstellungs- und Änderungsbedarf ergeben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art. Im Einzelnen werden Anstöße aus der Rechtsprechung und Rechtspraxis aufgegriffen. Darüber hinaus hat die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Rechtsunsicherheiten für die Rechtspraxis geführt.
Zahlreiche Gesetzesänderungen kommen
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen verschiedener Gesetze betreffen die Auslandszustellung von Schriftstücken, das Europäische Mahnverfahren, Verfahren zum Eintreiben geringfügiger Forderungen, die Beweisaufnahme im Ausland beziehungsweise Beweisaufnahmeersuchen, den automatisierten Abruf von Meldedaten sowie das anwendbare Recht bei der „gewillkürten Stellvertretung“, das heißt bei der Vertretung aufgrund einer Vollmacht.
(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ Viola C. Didier)