• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag ändert Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

27.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundestag ändert Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundestag hat einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben.

Mit dem Entwurf sollen in erster Linie Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden. Darüber hinaus soll eine Lücke im Internationalen Privatrecht geschlossen werden. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht hat sich in mehrfacher Hinsicht Klarstellungs- und Änderungsbedarf ergeben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art. Im Einzelnen werden Anstöße aus der Rechtsprechung und Rechtspraxis aufgegriffen. Darüber hinaus hat die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Rechtsunsicherheiten für die Rechtspraxis geführt.

Zahlreiche Gesetzesänderungen kommen

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen verschiedener Gesetze betreffen die Auslandszustellung von Schriftstücken, das Europäische Mahnverfahren, Verfahren zum Eintreiben geringfügiger Forderungen, die Beweisaufnahme im Ausland beziehungsweise Beweisaufnahmeersuchen, den automatisierten Abruf von Meldedaten sowie das anwendbare Recht bei der „gewillkürten Stellvertretung“, das heißt bei der Vertretung aufgrund einer Vollmacht.

(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)