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08.10.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Genossenschaften sollen künftig einfacher gegründet, digitaler organisiert und flexibler geführt werden können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dafür zahlreiche Erleichterungen vor. Zugleich sollen strengere Vorgaben unseriösen Geschäftsmodellen entgegenwirken.

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©jirsak/123rf.com

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (21/8410) vorgelegt, mit dem zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll. Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, soll zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soweit wie möglich die Textform verankert werden.

Modernisierung durch Mutterschutz und Elternzeit

Auch sollen den Angaben zufolge digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. „Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sollen verschiedene Vorschläge aus der Praxis aufgenommen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit“, führt die Bundesregierung weiter aus.

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung

Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft soll danach „eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister vorgesehen werden“. Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften sollen den Angaben zufolge unter anderem Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden wie etwa die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist.

 


Dt. Bundestag vom 07.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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