16.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesregierung verteidigt „Zielrente“

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter zu vereinfachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/12044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingeleitet: Durch den Wegfall garantierter Mindesthöhen oder fester Leistungszusagen werden die Betriebsrenten künftig allein von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Auch ein Absinken der Renten während der Bezugsphase ist anders als heute in Zukunft möglich (Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und 18/11119).

Keine Leistungskürzungen erwartet

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer aktuellen Antwort (18/12044) ihre Ansicht, dass es durch die damit geplante Einführung einer Zielrente nicht zu Leistungskürzungen komme. „Das Risiko einer Leistungssenkung ist umso geringer, je vorsichtiger beziehungsweise niedriger die Leistungen festgesetzt sind. Die Beteiligten müssen im Einzelfall abklären, wie sie die Rentenhöhe und das Risiko einer späteren Leistungssenkung austarieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©rcx/fotolia.com


09.02.2026

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)