16.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesregierung verteidigt „Zielrente“

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter zu vereinfachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/12044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingeleitet: Durch den Wegfall garantierter Mindesthöhen oder fester Leistungszusagen werden die Betriebsrenten künftig allein von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Auch ein Absinken der Renten während der Bezugsphase ist anders als heute in Zukunft möglich (Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und 18/11119).

Keine Leistungskürzungen erwartet

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer aktuellen Antwort (18/12044) ihre Ansicht, dass es durch die damit geplante Einführung einer Zielrente nicht zu Leistungskürzungen komme. „Das Risiko einer Leistungssenkung ist umso geringer, je vorsichtiger beziehungsweise niedriger die Leistungen festgesetzt sind. Die Beteiligten müssen im Einzelfall abklären, wie sie die Rentenhöhe und das Risiko einer späteren Leistungssenkung austarieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


30.03.2026

ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Das ISSB hat einen neuen Entwurf mit Änderungen an drei weiteren SASB-Standards sowie an der IFRS-S2-Industry-based Guidance veröffentlicht.

weiterlesen
ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)