Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter zu vereinfachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/12044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingeleitet: Durch den Wegfall garantierter Mindesthöhen oder fester Leistungszusagen werden die Betriebsrenten künftig allein von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Auch ein Absinken der Renten während der Bezugsphase ist anders als heute in Zukunft möglich (Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und 18/11119).
Keine Leistungskürzungen erwartet
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer aktuellen Antwort (18/12044) ihre Ansicht, dass es durch die damit geplante Einführung einer Zielrente nicht zu Leistungskürzungen komme. „Das Risiko einer Leistungssenkung ist umso geringer, je vorsichtiger beziehungsweise niedriger die Leistungen festgesetzt sind. Die Beteiligten müssen im Einzelfall abklären, wie sie die Rentenhöhe und das Risiko einer späteren Leistungssenkung austarieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
(Dt. Bundestag, hib vom 15.05.2017 / Viola C. Didier)