• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung verlängert Mikrokreditfonds Deutschland

20.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung verlängert Mikrokreditfonds Deutschland

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Monaten die Rahmenbedingungen für die Verlängerung der Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland bis 2021 geschaffen und die notwendigen Schritte für die Durchführung abgeschlossen.

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland sichert die Bundesregierung Mikrokredite in Höhe von bis zu 25.000 Euro an kleine Unternehmen mit wirtschaftlich tragfähigen Konzepten, die keine Bankfinanzierungen erhalten, ab. Im Rahmen des Programms wurden seit seiner Einrichtung im Jahr 2010 bisher rund 22.000 Mikrokredite mit einem Gesamtvolumen von etwa 139 Millionen Euro vergeben.

Wie kommt man an den Kredit?

Mikrokredite werden seit dem Jahr 2015 durch die GRENKE Bank auf vorherige Empfehlung eines zugelassenen Mikrofinanzinstituts vergeben. Die Mikrofinanzinstitute übernehmen die Betreuung der Kreditnehmenden vom Antrag bis zur endgültigen Tilgung der Mikrokredite. Kleinunternehmen können sich bei Interesse an einem Mikrokredit direkt an eines der über das gesamte Bundesgebiet verteilten Mikrofinanzinstitute wenden, um ihren Bedarf zu besprechen.

Überschaubare Konditionen

Die gegenwärtigen Konditionen sehen Kredite mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren und einer schrittweisen Erhöhung vor. Die Höhe des ersten Kredits ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Durch weitere Kredite kann das Kreditobligo pro Kreditnehmenden auf insgesamt 25.000 Euro erhöht werden. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 7,9 % p.a.

(BMAS, PM vom 18.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank