Die staatliche Exportkreditversicherung, so genannte Hermesdeckungen, ist ein Instrument der Risikovorsorge im Exportgeschäft und schützt Unternehmen vor einem Zahlungsausfall. 2016 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure im Wert von 20,6 Mrd. Euro abgesichert.
Die Bundesregierung unterstützt auf vielfältige Weise deutsche Unternehmen und Banken bei ihren Auslandsaktivitäten. Zu den zentralen Förderinstrumenten gehören die Exportkredit- und Investitionsgarantien. Exportkreditgarantien schützen deutsche Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen oder Vermögensverlusten. Investitionsgarantien schützen Investoren vor politischen Risiken.
Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen)
2016 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure im Wert von 20,6 Mrd. Euro abgesichert. Mehrheitlich beantragen kleine und mittelständische Unternehmen Exportkreditgarantien des Bundes. Über 80 Prozent der neu in Deckung genommenen Geschäfte betrafen Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer. Im Ländervergleich der vergebenen Hermesdeckungen steht Russland mit 3,8 Mrd. Euro an der Spitze, gefolgt von Ägypten mit 3,3 Mrd. Euro und den Vereinigten Staaten mit 2 Mrd. Euro. Die Exportkreditgarantien erzielten 2016 einen ungewöhnlich hohen Jahresüberschuss von 1.184 Mio. Euro, der vollständig dem Bundeshaushalt zugeführt wurde. Grund dafür sind Sondereffekte wie Umschuldungen und die Rückführung von Altschulden.
Zu den Investitionsgarantien
Im Bereich der Investitionsgarantien hat der Bund Deckungen in Höhe von EUR 4,3 Mrd. für 72 Projekte in 22 Ländern übernommen. Wesentliche Anlageländer waren Russland, gefolgt von China, Indien, der Türkei sowie Indonesien. Aber auch Investitionen in seltener nachgefragten Ländern wie Iran, Honduras und Marokko hat der Bund abgesichert. Unverändert haben 2016 auch kleine und mittlere Unternehmen dieses Außenwirtschaftsförderinstrument genutzt, darunter einige zum ersten Mal.
(BMWi vom 09.02.2017/ Viola C. Didier)