• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung stimmt GWB-Digitalisierungsgesetz zu

10.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung stimmt GWB-Digitalisierungsgesetz zu

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Die Bundesregierung hat eine Gesetzesreform gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) beschlossen. Ziel ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken.

„Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle, Märkte und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse immer schneller. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie die Bedeutung von digitalen Geschäftsmodellen gewachsen ist und weiter wächst“, erklärt Bundesminister Peter Altmaier. „Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz reagieren wir darauf. Große marktbeherrschende Digitalunternehmen werden einer verschärften Missbrauchsaufsicht unterworfen.“

Änderungen durch das GWB-Digitalisierungsgesetz

Der Beschluss sieht eine Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. Ziel ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich werden mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten. Künftig kann es etwa Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Verbraucher können sich so selbst für das für sie beste Produkt entscheiden.

Kontrollierter Wettbewerb

Die Reform ermöglicht den Wettbewerbsbehörden zudem ein schnelleres und effektiveres Handeln: Digitale Märkte sind schnelllebig. Daher soll das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Der Gesetzentwurf sieht zudem Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Außerdem erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.

Europäischer Wettbewerb

Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum nationalen Wettbewerbsrecht um. Darüber hinaus findet auch die EU-Richtlinie 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts Berücksichtigung.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

(BMWi und Bundesregierung, PM vom 09.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank