Die Bundesregierung hat eine Gesetzesreform gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) beschlossen. Ziel ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken.
„Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle, Märkte und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse immer schneller. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie die Bedeutung von digitalen Geschäftsmodellen gewachsen ist und weiter wächst“, erklärt Bundesminister Peter Altmaier. „Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz reagieren wir darauf. Große marktbeherrschende Digitalunternehmen werden einer verschärften Missbrauchsaufsicht unterworfen.“
Änderungen durch das GWB-Digitalisierungsgesetz
Der Beschluss sieht eine Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. Ziel ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich werden mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten. Künftig kann es etwa Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Verbraucher können sich so selbst für das für sie beste Produkt entscheiden.
Kontrollierter Wettbewerb
Die Reform ermöglicht den Wettbewerbsbehörden zudem ein schnelleres und effektiveres Handeln: Digitale Märkte sind schnelllebig. Daher soll das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Der Gesetzentwurf sieht zudem Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Außerdem erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.
Europäischer Wettbewerb
Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum nationalen Wettbewerbsrecht um. Darüber hinaus findet auch die EU-Richtlinie 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts Berücksichtigung.
Das GWB-Digitalisierungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
(BMWi und Bundesregierung, PM vom 09.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)