• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung kappt Wagniskapital-Förderung

13.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung kappt Wagniskapital-Förderung

Keine guten Nachrichten für junge Start-ups und Investoren zum neuen Jahr: Weil die aktuelle Förderrichtlinie zum 31.12.2022 ausgelaufen ist und sich die Fertigstellung der angekündigten Neufassung verzögert, können aktuell keine Anträge für das Wagniskapital-Förderprogramm INVEST gestellt werden.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Business Angels wird auf der INVEST-Webseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) empfohlen, vorerst auf Investitionen zu verzichten, wenn sie sich die Möglichkeit einer Förderung offenhalten wollen. Bislang erhielten Business Angels für Wagniskapital-Investitionen ab 25.000 Euro 20 % der Investitionssumme steuerfrei erstattet. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigt, das Programm fortführen zu wollen – dies ist jetzt auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

„Förderlücke muss schnellstmöglich geschlossen werden“

„Das INVEST-Programm leistet seit fast zehn Jahren einen wichtigen Beitrag, um ganz jungen Start-ups in Deutschland den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation benötigen mehr Start-ups Geld und Know-how von Business Angels“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Start-ups brauchen Planungssicherheit. Die aktuelle Förderlücke muss schnellstmöglich geschlossen und eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht werden.“

Für das Inkrafttreten der neuen INVEST-Förderrichtlinie ist jedoch ein komplexer und zeitaufwändiger Abstimmungsprozess zwischen verschiedenen Beteiligten auf Bundes- und auf europäischer Ebene durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse zur neuen INVEST-Förderrichtlinie noch nicht abgeschlossen.

Kritik des Bitkom

Die neue Förderrichtlinie sollte nach Ansicht des Bitkom zugleich die im vergangenen Frühjahr aufgenommenen Änderungen rückgängig machen, etwa die Herausnahme von Folgefinanzierungen aus der Förderung und die Begrenzung auf Erstfinanzierung. Fördermittel sollten zudem nicht zurückgefordert werden, wenn vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist das Start-up mit einem anderen Unternehmen verschmilzt, ohne dass dem Investor Veräußerungserlöse zufließen. Berg: „Der Zugang zu Wagniskapital ist seit Jahren einer der größten Standortnachteile für deutsche Start-ups. Förderprogramme sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass sie möglichst wenige neue Hürden errichten.“


Bitkom vom 06.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


22.10.2026

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Bei mittelbaren Anteilsverkäufen nach Umwandlungen kann in Altfällen die Gewerbesteuer entfallen, trotz der fünfjährigen Sperrfrist.

weiterlesen
Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht