• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung für Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

09.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung für Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften Reformbedarf besteht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3014) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Modernisierung des anwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften an dem Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden. Ob und in welchem Umfang daneben Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten und Adressat berufsrechtlicher Sanktionen sein sollen und ob eine berufsrechtliche Zulassung und eine Kammermitgliedschaft von solchen Gesellschaften begründet werden sollen, werde geprüft.

Öffnung der BRAO für europäische Rechtsanwälte?

Zum Vorschlag einer Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für europäische Rechtsanwälte, europäische Berufsausübungsgesellschaften sowie nichtanwaltliche Rechtsdienstleister aus den Mitgliedstaaten der EU schreibt die Bundesregierung, diese könnten bereits nach geltendem Recht in Deutschland tätig sein. Ob es im Einzelfall Beschränkungen gibt, die aufgehoben oder geändert werden können, und ob und welche weiteren Regelungen erforderlich sind, um die Einhaltung des Berufsrechts sicherzustellen, werde die Bundesregierung prüfen.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)