• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung für Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

09.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung für Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften Reformbedarf besteht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3014) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Modernisierung des anwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften an dem Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden. Ob und in welchem Umfang daneben Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten und Adressat berufsrechtlicher Sanktionen sein sollen und ob eine berufsrechtliche Zulassung und eine Kammermitgliedschaft von solchen Gesellschaften begründet werden sollen, werde geprüft.

Öffnung der BRAO für europäische Rechtsanwälte?

Zum Vorschlag einer Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für europäische Rechtsanwälte, europäische Berufsausübungsgesellschaften sowie nichtanwaltliche Rechtsdienstleister aus den Mitgliedstaaten der EU schreibt die Bundesregierung, diese könnten bereits nach geltendem Recht in Deutschland tätig sein. Ob es im Einzelfall Beschränkungen gibt, die aufgehoben oder geändert werden können, und ob und welche weiteren Regelungen erforderlich sind, um die Einhaltung des Berufsrechts sicherzustellen, werde die Bundesregierung prüfen.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)